An der Straßeneinfahrt steht deutlich das Einbahn-Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten". Aber mancher denkt: "Warum nicht durchfahren, schließlich ist es hierher kürzer zur Hauptstraße." Damit's schnell vonstatten geht, geben die verkehrswidrig Fahrenden zwischendurch noch einmal Gas in der Tempo-30-Zone. Es fahren aber nicht nur Fremde, die eventuell das Schild "übersehen" haben, sondern oft genug die Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen und die im Kindergarten Beschäftigten. Klar, "eine Runde gespart".
Das ist ein Beispiel von vielen, bei denen man eher lässig mit Verkehrsschildern und Regelungen umgeht. So sehen anscheinend auch LKW-Fahrer die Verbotsbeschilderung nicht und donnern mit ihren großen Kisten durch die engen Straßen. Im obigen Beispiel ist die Beschilderung zu Einbahn- und LKW-Verbot ab 7,5 Tonnen durchaus berechtigt, weil die Straße schmal ist und seitlich geparkt wird. Die Uneinsichtigkeit bei den Fahrern mag auch damit zusammenhängen, dass oft Beschilderungen angebracht sind, die viele Verkehrsteilnhehmer nicht nachvollziehen können. Denn längst nicht alles, was da in Behördenstuben in Sachen Schilderwald ausgetüftelt wird, ist auf den ersten Blick als logisch erkennbar. Bei den Autobahn-Tempobegrenzungen ist das oft. Wir fahren auf einer Bahn, die kaum Schäden aufweist, aber zum Beispiel mit "100 wegen Straßenschäden" tempomäßig limitiert ist. Dann wird im Niemandsland die Beschränkung aufgehoben ... und dann kommt eine Piste mit weitaus mehr Schäden. Logik?
Glücksfall Blinken
Als nachfolgende Fahrer oder Abbieger hat man heute meist schon Glück, wenn geblinkt wird. Den Griff zum Hebel schenken sich viele. Das birgt manche gefährliche Überraschung. Andere sind übereifrig und blinken noch in der Rundung des Kreisverkehrs oder lassen nach vorherigem Abbiegen weiterhin blinken, obwohl sie jetzt geradeaus fahren, statt erneut abzubiegen. Klar, aufs Blinken der anderen verlassen sollten sich Autofahrer ohnehin nicht, denn kommt es zu eine Unfall, ist die Regelung längst nicht immer eindeutig. Die eigene Sorgfaltspflicht wird hierbei ebenfalls ins Spiel kommen.
Ob in der Stadt oder außerhalb: Tempobegrenzungen nimmt man nicht so genau. Zum Teil auch, siehe oben, weil es häufig nicht richtig nachvollziehbar ist. Wer sich ans Limit hält, wird aber schnell als Verkehrsbehinderer empfunden und überholt oder durch dichtes Auffahren bedrängt. Selbst bei 55 km/h in Orten geht's links und rechs vorbei, 70 km/h auf entsprechend beschilderten Landstraßenstrecken einzuhalten, gilt bei vielen als "Sonntagsfahrerei". Sicher "gefährlich" ist das etwas schnellere Fahren auf solchen Strecken meist auch nicht. Krasser ist es aber in engen Autobahnstellen, in denen manche Fahrer, egal, ob solche, die die Familie an Bord haben oder allein unterwegs sind, anscheinend glauben, die Tempobeschilderung sei nur eine Empfehlung.
Bei meinen weit über eine Million Kilometern Fahrstrecke und ständigen Testfahrten habe ich den Eindruck, dass sich das Problem des Nichtbeachtens der Beschilderung seit etwa drei, vier Jahren verstärkt hat. Vielleicht liegt's an der schnelllebigen Zeit, weil alles ruck, zuck gehen muss und gerade auch im LKW-Verkehr bestimmte Zeitgrenzen firmenseitig eingehalten werden sollen. Zu den Kontrollen, die gerade für neuralgische und nicht für uninteressante Punkte wichtig wären, ist hier jetzt nicht mehr die Zeit. Eben, schnelllebig.
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