Verkehrsschilder werden längst nicht immer beachtet, ob Durchfahrtsverbot. Tempo-Begrenzung oder anderes. (Foto: presseweller)
Manches bleibt im Straßenverkehr ohne Beachtung
Mai 2013. Deutschland (Dialog/jw). Auf unseren landesweiten Testfahrten, aber auch vor Ort und in der Region fallen immer wieder Unzulänglichkeiten im Straßenverkehr auf. Bei manchen Kfz-Lenkern scheinen Schilder unbemerkt zu bleiben. Das gilt für Tempobegrenzungen wie für Durchfahrtverbote. Aber auch sonst liegt hier und da einiges im Argen.
Angesichts der vielen Fahrschulstunden, die bei manchen über 20 hinausgehen und kaum vergleichbar mit den in den 60er-Jahren sind, als teils noch maximal zwölf genügten, sollte man meinen, alle wären auf dem aktuellen Stand. So werden die Nachlässigkeiten im Straßenverkehr wohl auch weniger darauf, als mehr auf Oberflächlichkeit oder das "Nichtdaranhalten" zurückzuführen sein. Ein paar Beispiele.
Autobahnbaustelle, Tempo 60. Der LKW
hängt fast an der Stoßstange. Dem Fahrer geht’s wohl zu langsam.
Er unterstreicht seinen Vorwärtsdrang noch durch Hupen. Bei der
Tempo-80-Beschilderung auf de Autobahn wegen "Fahrbahnschäden" geht der Reisebus gleich auf Überholspur.
Schließlich weist ihn auch ein „Tempo-100-Schild“ aus. Na also! Insgesamt halten sich bei unserer Fahrt nur wenige an die
60-Begrenzung, bei 80, ob in Baustellen oder auf freier Bahn, sieht es ähnlich aus. Bei anderen
Tempobegrenzungen auf der Autobahn ist die Einschränkung für den
Auto- und Motorradfahrer teils auch kaum nachvollziehbar, wie zum
Beispiel im rot-grün regierten Bremen die 120-Regelung. Andere
generelle Begrenzungen, zum Beispiel nur tagsüber, wohl für starken
Verkehr gedacht, sind nicht verkehrsbezogen. Das heißt, dass man
auch bei Verkehrsflaute langsam fahren muss.Klar, die Beschilderung hat trotzdem Gültigkeit, auch wenn die so genannte "automatische" Hinweisbeschilderung noch eine Tempoeinschränkung bei Nässe meldet, obwohl die Straße längst wieder trocken ist. Solche Unzulänglichkeiten wird man hinnnehmen müssen.
Tempo-30-Zonen in Wohngebieten
übersehen manche ebenfalls, schließlich hat man's eilig. Das gilt
leider auch im Bereich von Kindergärten und Schulen, nicht selten sind die Eltern selbst nicht unbeteiligt, obwohl sie sicher im
Vorhinein für eine Tempobegrenzung zum Schutze der Kinder plädiert
hätten.
Steht das Schild „Durchfahrt
verboten“ an einer Verbindungsstraße, und ist man ortskundig,
scheint es für die einen und anderen das Schild gar nicht zu geben.
Schließlich spart man sich durch die direkte Verbindung einen Umweg.
Geht schneller so. Interessanterweise ist solches Verhalten ebenfalls
auch bei Kindergärten und anderen frequentierten Einrichtungen
täglich zigmal zu sehen: kurze Querverbindung nutzen. Beschilderung? Was soll's! Dabei muss es in einigen Fällen auch noch recht
schnell durchgehen, obwohl im 30er-Zonen-Gebiet. Anliegerstraßen
werden so zu stark frequentierten Durchgangsstraßen, die
Beschilderungen zum Witz, zumal kaum kontrolliert wird – eben
anders als beim Parken in der Stadt, wo die "Ordnungskräfte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs" ständig schauen, ob
jemand den Parkautomaten nicht bedient oder die Zeit überzogen hat.
Blinken und Parken
Beim Blinken hat sich nach unserer
vergangenen Umschau bis heute nicht viel geändert. Ob beim Abbiegen
oder Anhalten, der Auffahrt auf den straßenseitigen Parkstreifen oder bei der Kreiselausfahrt: Der leichte Fingerklick
auf den Blinkerhebel scheint so manchen zu mühsam zu sein oder wird
schlicht vergessen. Es wird kaum bedacht, dass es durch das
Nichtblinken zu kritischen Situationen kommen kann.
Parken bleibt ebenfalls ein Thema. Mal abgesehen von kosten- oder seltener
parkscheibenpflichtigen Parkplätzen und -streifen, nehmen es einige
Autofahrer nicht so genau, wo sie parken. Deshalb sind wohl Autos in
Kurven und auch noch auf engen Straßen, direkt hinter oder vor
Ampeln, direkt an der Einmündung einer anderen Straße oder knapp
dahinter abgestellt, manchmal parkt man trotz enger Straße gegenüber
einer Einfahrt oder Garage, und seltener wird auch der
Behindertenparkplatz mal genutzt, weil man ja nur schnell etwas
erledigen will. Wenn auch solches Parkverhalten wie vor von anderen
Autofahrern meist noch hinnehmbar ist, erfordert es für sie dennoch
Umsicht. Und gerade bei Behindertenparkplätzen ist es so, dass
Menschen mit Behinderungen diese Plätze und vor allem auch
Bewegungsraum brauchen, um gegebenenfalls Gehwagen oder Rolli
ausladen zu können.
Diese Hinweise heißen aber nicht, dass man sich nicht auch selbst hier und da dabei erwischt, das Gaspedal nicht rechtzeitig gelupft oder besser woanders geparkt zu haben.
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